Die E-Rechnung wird im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen verpflichtend. Doch was bedeutet das genau für die Betriebe? Auf dieser Themenseite geben wir Ihnen Antworten auf die drängendsten Fragen rund um das Thema E-Rechnung und die kommende E-Rechnungspflicht.
Mit den Produkten von Lexware sind Sie bestens auf die Einf¨hrung der E-Rechnung vorbereitet. Lexware bietet Ihnen schon heute einfache Lösungen, um E-Rechnungen direkt aus der Software zu versenden.
Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ZuGFeRD oder XRechnung ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, welches eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Zudem muss sie den Vorgaben der EU-Richtlinie entsprechen.
Die Archivierung der E-Rechnung erfolgt in elektronischer Form, immer entsprechend der GoBD-Vorschriften. Ein standardisiertes Format ist z. B. PDF/A.
Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist ein digitales Dokument, das alle gesetzlichen Informationen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format enthält. Sie wird elektronisch erstellt, übermittelt und verarbeitet, was die gesamte Rechnungsabwicklung beschleunigt und präzisiert.
Öffentliche Auftraggeber sind bereits verpflichtet, E-Rechnungen zu verwenden. Seit dem 27. November 2020 müssen auch alle Lieferanten des Bundes ihre Rechnungen in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD einreichen. Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnungspflicht auf alle B2B-Unternehmen ausgeweitet.
Es gibt übergangsfristen für kleine Unternehmen und bestimmte Rechnungsarten. Beispielsweise dürfen Kleinbetragsrechnungen (unter 250 Euro) und Rechnungen an Endverbraucher weiterhin in Papierform oder als PDF erstellt werden.
Der zentrale Vorteil der E-Rechnung liegt in der durchgängigen digitalen Verarbeitung. Rechnungen können ortsunabhängig erstellt und bearbeitet werden, was die Effizienz und Genauigkeit erhöht und Fehler reduziert. Elektronische Rechnungen müssen gemäß den GoBD-Vorschriften archiviert werden. Dies bedeutet, dass sie unveränderbar und manipulationssicher gespeichert werden müssen. Der Gesetzgeber bevorzugt die Formate XRechnung und ZUGFeRD. Beide Formate bieten spezifische Vorteile und Einsatzbereiche.
Die E-Rechnungspflicht wird schrittweise eingeführt, und Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten. Langfristig wird die E-Rechnung die Papierrechnung im B2B-Bereich weitgehend ersetzen.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen, die Geschäfte mit anderen Unternehmen machen, zwingend in der Lage sein, elektronische Rechnungen gemäß der EU-Norm EN 16931 zu empfangen. Noch bis 2027 gibt es für den Versand von elektronischen Rechnungen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsfristen.
Der Bundesrat hat am 22.03.2024 der Einführung der E-Rechnungspflicht im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B-Bereich) zugestimmt. Am 01.01.2025 tritt das Gesetz in Kraft.
Übergangsfrist: bis Ende 2026 - Bis Ende 2026 kann anstelle einer E-Rechnung weiterhin eine Papierrechnung oder eine in einem anderen elektronischen Format ausgestellte Rechnung versendet werden, wenn der Empfänger der Rechnung dem zustimmt.
Folgende Rechnungen sind nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen: Rechnungen an Endverbraucher, Rechnungen an Unternehmen im Ausland, Kleinstrechnungen unter 250 Euro, Rechnungen für Fahrausweise.
Die Archivierung der E-Rechnung erfolgt in elektronischer Form, immer entsprechend der GoBD-Vorschriften. Ein standardisiertes Format ist z. B. PDF/A.
Anbieter gängiger Buchhaltungssoftware bieten unterstützende Funktionen zur Handhabung von E-Rechnungen an, so auch Lexware. Oftmals sind Updates oder Erweiterungen erhältlich, um E-Rechnungsfunktionen hinzuzufügen.
| Produkte von Lexware | annehmen & verbuchen | erstellen & versenden |
|---|---|---|
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| Lexware faktura+ auftrag (basis, plus) | Ja | |
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| Lexware business (plus, pro) | Ja | Ja |
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| Lexware financial office handwerk premium | Ja | Ja |
| lexoffice XL (ab Sommer 2024) | Ja | Ja |